Impressionen

Die Einreisebestimmungen für Hunde in Italien 🇮🇹

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

In Italien gibt es keine verbotenen Hunderassen oder landesspezifische Regelungen. Sie müssen lediglich die EU-Einreisebestimmungen beachten.

EU-Einreisebestimmungen (Italien)

Reisen Sie nach Italien dürfen Sie maximal fünf Hunde mit sich bringen.
Für alle mitgeführten Hunde benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. 2015 wurden diese erneuert, aber auch die alten Modelle sind noch gültig. Ihr Tierarzt kann Ihnen einen solchen Ausweis ausstellen.
Im Heimtierausweis vermerkt ist die Identifizierung des Hundes durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip. Tätowierungen zur Identifizierung sind nur gültig, wenn Sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden.
 
Mikrochips werden vom Tierarzt implantiert und dieser vermerkt die Identifizierung auch im EU-Heimtierausweis.
Eine Reise nach Italien erfordert außerdem eine gültige Tollwutimpfung. Diese kann bei Welpen ab 12 Wochen vorgenommen werden und hält in der Regel drei bis vier Jahre. Die Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden. Tollwutimpfungen benötigen 21 Tage bis zu vollen Wirksamkeit, weshalb Sie die Impfung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt einplanen sollten.

Welpen in Italien

Aufgrund der Bestimmungen zur Tollwutimpfung ergibt sich ein Mindestalter von 15 Wochen für Welpen für die Einreise nach Italien. Das beinhaltet das Mindestalter von 12 Wochen vor der Erstimpfung und die drei Wochen Sperrzeit bis zur vollständigen Wirksamkeit der Impfung.

www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
 Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.

Zurück zur Übersicht: Ferienhaus mit Hund Italien

 

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz | Login