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Die Einreisebestimmungen für Hunde in Kroatien

Urlaub mit Hund in Kroatien - Was gibt es zu beachten? / EU-Einreisebestimmungen

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

In Kroatien müssen Sie neben den EU-Einreisebestimmungen auch die Regelungen zu verbotenen Hunderassen beachten. Außerdem gehört Kroatien nicht zum Schengen Abkommen. Grenzkontrollen sind daher strikter und verbotenen Hunderassen wird die Einreise sofort verweigert.

EU-Einreisebestimmungen (Kroatien)

Eine Tollwutimpfung ist Pflicht für Ihren Hund, wenn Sie nach Kroatien einreisen möchten. Erstimpfungen können ab 12 Wochen stattfinden und normalerweise hält der Impfschutz drei bis vier Jahre. Die Tollwutimpfung muss 21 Tage vor Reiseantritt injiziert werden, um die Wirksamkeit während der Reise zu gewährleisten.
Tragen Sie während Ihrer Reise in der EU stets Ihren EU-Heimtierausweis mit sich. Das Design der Ausweise wurde 2015 erneuert, aber alle vor 2015 ausgestellten Heimtierausweise sind immer noch gültig.
Der Heimtierausweis dient der Identifizierung des Hundes. Hierfür wird die Tätowierungs- oder Mikrochipnummer eingetragen. Tätowierungen sind nur gültig zur Identifizierung, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Nach diesem Datum müssen alle Hunde, die eine Identifizierung brauchen gechipt werden. Mikrochips werden ebenfalls vom Tierarzt implantiert und halten ein Leben lang.
Bezüglich der Anzahl von Haustieren, dürfen Sie maximal fünf Hunde auf Ihre Kroatien-Reise mitnehmen.

Welpen in Kroatien

Sollte Ihr Welpe jünger als zwölf Wochen, beziehungsweise 15 Wochen (kein ausreichender Impfschutz) sein, so darf dieser nur einreisen, wenn einige Bestimmungen über die Mutter erfüllt und im EU-Heimtierausweis festgehalten wurden. Bestimmungen, die eine Einreise erlauben, sind:
Die Hundemutter muss zum Zeitpunkt der Geburt einen ausreichenden Impfschutz gehabt haben.
Keiner der Welpen kam mit wildlebenden Tieren in Kontakt.
Außerdem dürfen Welpen, die jünger als 15 Wochen sind ebenfalls einreisen, wenn sie die Hundemutter begleiten und von dieser abhängig sind. Tragen Sie in diesen Fällen stets alle erforderlichen Dokumente der Hundemutter bei sich.

Verbotene Hunderassen

Folgende Hunderassen sind in Kroatien verboten:
-  Staffordshire Bull Terrier
-  American Staffordshire Terrier
-  Bull Terrier
-  Mini Bull Terrier
 
Eine Ausnahme zum Hunderassen-Verbot besteht, wenn der Hund in ein Stammbuch von einem internationalen Hundeverband eingetragen ist. Ein Nachweis hierüber ist für die Einreise erforderlich.

www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreisebestimmungen für Hunde im jeweiligen Land.
 Im Zweifelsfall bitte auf der offiziellen Landesseite informieren.

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